Sonderaufgaben.
Wohlfahrtspflege. Die vornehmste, in eine weite Zukunft hinüberreichende Aufgabe für Reich, Staat und Kommunen bleibt die Kriegsfürsorge. Im Jahre 1921 gab es in Vohwinkel 349 Kriegsbeschädigte, darunter 56 Schwerbeschädigte, ferner 69 Kriegerwitwen, 176 Kriegerhalbwaisen und 9 Vollwaisen, 20 bedürftige Kriegereltern, schließlich noch 26 Veteranen. Die durch Reichsgesetz von 1920 angeordnete Ablösung der Fürsorge durch Rentenversorgung war zum größten Teil auch hier schnell durchgeführt. Alle Kriegsbeschädigten wurden in Arbeitsstellen untergebracht und konnten ihre Renten durch den Verdienst auskömmlich ergänzen. Weniger günstig war die Lage der Hinterbliebenen. Da die Witwen und Waisen einem Erwerb nicht nachgehen konnten und die Reichszuschüsse bald aufgebraucht waren, mußte die soziale Fürsorge, an der die Stadt ebenfalls beteiligt war, weitgehend in Anspruch genommen werden. Auch aus der Nationalstiftung wurden Beihilfen beschafft. Erhöhte Aufmerksamkeit widmete das Wohlfahrtsamt der Gesundheitspflege der Hinterbliebenen.
Auch hierzu hatte das Reich besondere Mittel zur Verfügung gestellt, so daß in jedem Jahre 1 Kriegerwitwe, 16 Halbwaisen und 1 Kind eines Kriegsbeschädigten aufs Land und zu Kuraufenthalten entsandt werden konnten. Zuletzt leistete auch noch der Ausschuß für die Verwendung der Geldmittel des Eisernen Schwertes Beihilfen und Darlehen.
In den nächsten Jahren blieb die Zahl der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen im allgemeinen unverändert, ebenso die Fürsorge für sie.
Eine zweite Sonderaufgabe trat 1922 auf: die durch die Folgewirkungen des Weltkrieges in wirtschaftliche Notlage geratene Gruppe der Sozial- und Kleinrentner mußte in amtliche Fürsorge genommen werden. Laut Gesetz vom 7. Dezember 1921 wurden nun an bedürftige Empfänger von Renten aus der Invaliden- und Angestellten-Versicherung (Sozialrentner) Unterstützungen gezahlt. Auf Grund eines Ministerialerlasses vom 21. Januar 1922, betreffend vorläufige Regelung der Unterstützung notleidender Kleinrentner, wurde gleichzeitig von der Stadt eine laufende Fürsorge für Kleinrentner ausgeübt. Diesen Leuten, die früher auf ihren Besitz und ihre Unabhängigkeit so stolz gewesen waren, wurde es recht schwer, um öffentliche Hilfe zu bitten und sie anzunehmen, nur wenige meldeten sich. Aber schon im folgenden Jahre war ihre Zahl hinaufgegangen. Dann wies die Fürsorgepflicht-Verordnung vom 13. Februar 1924 den Städten allein die Aufgabe zu, für die Aufwendung zu Gunsten der Sozial- und Kleinrentner zu sorgen. Nochmals änderten sich die Reichsgrundsätze über Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, insofern als vom 1. Dezember 1925 ab allen Rentnern 25 % zu ihrem Unterstützungssatz zugeschlagen wurden. Der Kleinrentnerbund jedoch erstrebt an Stelle der Kleinrentnerfürsorge ein Versorgungsgesetz, das im wesentlichen auf dem Entschädigung und Versorgungsgedanken beruhen soll.
Wenn die Leistungen der Stadt in der Wohlfahrtspflege noch als tragbar bezeichnet werden konnten, so erreichten die Aufgaben im Wohnungsbau und für den Verkehr bestimmt die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, was sich im Zusammenhang mit Ereignissen außerhalb der Stadtsphäre in ganz eigenartiger Weise auswirken sollte.
Wohnungsbau. Im Abschnitt 13 ist auf die Einrichtung und erste Tätigkeit des städtischen Wohnungsamtes näher eingegangen. Seit Bestehen der Wohnungszwangswirtschaft 1919 bis Ende 1926 waren von 2955 vorgelegten Wohnungsanträgen 2491 erledigt worden. Nichtsdestoweniger gab es am 31. Dezember 1926 immer noch 726 angemeldete Wohnungssuchende hierorts. Zur Deckung dieses Bedarfs waren etwa 171 Wohnungen mit 2-5 Räumen nötig.
Der Zeitpunkt war gekommen, das Planungswesen, das für ein aufstrebendes und mit der Verkehrsentwickelung so innig verbundenes Gemeinwesen wie Vohwinkel besondere Bedeutung besitzt, für die Zukunft zu ordnen.
Daher wurde auf Grund der von Dr.-Ing. Hecker - Düsseldorf aufgestellten generellen Flächenaufteilungs- und Verkehrspläne als wichtige Ergänzung der Regierungsbauordnung vom 1. Oktober 1925 ein ,,Bauzonenplan“ für die Stadtgemeinde angefertigt. Er hatte die Aufgabe, das Stadtgebiet in verschiedene Bauzonen für die jeweils am besten geeigneten Nutzungsarten in zweckentsprechender Weise einzuteilen und so die künftige städtebauliche Entwickelung in geregelte Bahnen zu lenken. An das den Stadtkern bildende Gemischte Gebiet mit geschlossener dreistöckiger Bebauung schließen sich die reinen Wohngebiete mit meist zweistöckiger halboffener Bauweise (siehe Nathrath), sowie die der Industrie vorbehaltenen Fabrikzonen und die Grünflächen an. Die Festsetzung besonderer Schutzgebiete schränkt die Anlage solcher Betriebe ein, die üblen Dunst und außergewöhnlichen Lärm verbreiten.
Zur Beseitigung der Wohnungsnot mußte gebaut werden. Im Jahre 1921 war damit lebhaft begonnen worden. Die Bautätigkeit wurde jedoch durch die Inflation völlig gehemmt. Erst mit der Währungsstabilisierung konnte ein stetig ansteigendes Wohnungsbauprogramm seitens der Stadt zur Ausführung gebracht werben.
Während im Deutschen Reiche nach den Angaben des Reichsarbeitsministeriums durchschnittlich auf 1000 Einwohner 2,9 neue Wohnungen entfielen, betrug das Verhältnis in Vohwinkel 5,4 Wohnungen für je 1000 Einwohner, also 75 % mehr als der Reichsdurchschnitt.
Trotzdem waren die Aussichten für die Zukunft (1928-1929 u. s. w.) völlig unklar und ungewiß, alles hing von der Wiedererstarkung des Geldmarktes ab. Einzig sicher war der Faktor des tatsächlichen Wohnungsbedarfs. Es war festzustellen, daß sich die Wohnungsnot verschärfen würde. Denn die Bevölkerungszahl stieg fortlaufend, Ende 1926 16158, Sommer 1929 16555, was vornehmlich durch dauernden Zuzug von auswärts verursacht wird. Nicht weniger als 1600 in den Nachbarorten wohnende Arbeitnehmer müssen täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Vohwinkel fahren. Es würde sicherlich aus Gründen der Hebung der industriellen Produktion sowie aus anderen wirtschaftlichen und sozialen Gründen erstrebenswert sein, eine allmähliche Umsiedelung dieser Arbeitskräfte durch Steigerung des Wohnungsneubaus herbeizuführen. Unter solchen Gesichtspunkten mußte auch für Vohwinkel die harte Notwendigkeit eintreten, noch kleiner und billiger zu bauen. Die monatliche Raummiete durfte für den Minderbemittelten nicht 15 Mk. überschreiten.
Böse sah die Zukunft aus! Doch die Hilfe kam! In dem am 12. März 1929 abgeschlossenen Vereinigungs-Vertrag von Vohwinkel und Elberfeld wird in § 9 d ein Zusatz-Bauprogramm über 100 Neubauwohnungen im Baujahre 1929 festgelegt, und § 10 lautet: In den Baujahren 1930 bis 1933 werden aus den in Elberfeld und Vohwinkel zusammen für Wohnungsbauten aufzuwendenden öffentlichen Mitteln mindestens 10 v. H. mehr Wohnungsbauten dem Stadtteil Vohwinkel nach Maßgabe seiner Einwohnerzahl zustehen.
Verkehr. Ueber die Fortentwickelung des Verkehrs ist im Abschnitt 11 gehandelt worden. Die zukünftigen Verkehrsprobleme der Stadt Vohwinkel rollt ein Aufsatz des Beigeordneten Dr. Hollatz hier auf, der in der Zeitschrift „Bergische Heimat“, Verlag Ernst Scholl, Ronsdorf, Jahrgang 1, Heft 11, vom November 1927 abgedruckt ist.
Dr. Hollatz schreibt da folgendermaßen: Die Eigenart des unsere Stadt als Vorort einer 360000 Einwohner zählenden Doppelgroßstadt berührenden Personenverkehrs bringt es mit sich, daß dieser Verkehr in erster Linie als Durchgangsverkehr anzusehen ist, der von einem Verkehrsmittel zum andern übergeht. In Erkenntnis dieser Sachlage ist daher anzustreben, den Personenverkehr aus dem starken Fuhrverkehr des Kaiserplatzes herauszunehmen und auf einein besonderen Verkehrsplatze unter Zusammenführung der Reichs-, Schwebe- und Straßenbahn in verkehrstechnisch richtiger Weise zu konzentrieren. Ein zu diesem Zweck im Jahre 1926 seitens der Stadtverwaltung veranstalteter Ideenwettbewerb brachte unter 72 eingegangenen Arbeiten durchaus befriedigende Ergebnisse. An erster Stelle wurde der Entwurf des Duisburger Architekten Heinrich Bähr preisgekrönt. Nach Durchführung dieses Projektes wird der Reisende, aus dem neugeschaffenen südlichen Ausgang des Reichsbahnhofs heraustretend, ohne Ueberquerung des Fahrverkehrs und unter Ausschaltung aller Hemmungen, die Schwebebahnstation und die Haltestellen der verschiedenen Straßenbahnen in wenigen Schritten erreichen können. Diese Erleichterung des Personenverkehrs wird fraglos eine Verkehrshebung zur Folge haben und darüber hinaus auch für die wirtschaftliche und kommerzielle Entwicklung der Stadt von Bedeutung sein.
Der jetzt schon sehr starke Fuhrwerks- (Auto-) Verkehr über den Kaiserplatz wird sich noch um ein Beträchtliches steigern und zwar in einem Maße, dem die vorhandenen Durchgangsstraßenzüge nicht mehr gewachsen sein werden. Der weitschauende Städtebauer wird daher darauf Bedacht nehmen müssen, rechtzeitig parallele Entlastungsstraßen zur Einrichtung eines Einbahnverkehrs vorzusehen und fluchtlinienmäßig festzulegen, um die Verbauung der Straßen zu verhindern. — Dies ist bezüglich der Westoststraße, die in Hilden Anschluß an die geplante Autobahn Köln-Düsseldorf gewinnen soll, bereits geschehen. Sie steigt an den südlichen Hängen des Vohwinkeler Tales bis zur östlichen Stadtgrenze in Hammerstein herab, wo die Tiefe des Wuppertales erreicht wird. — Dieser Straßenzug hat außerdem wichtige Aufgaben im lokalen Verkehr zu erfüllen. Das Hammersteiner Viertel wird mit dem südlichen Stadtteile direkt verbunden, mehrere jetzt tot auslaufende Straßen werden in das Verkehrsnetz einbezogen, und zur Bebauung geeignetes Gelände aufgeschlossen. — Die nordsüdliche Entlastungsstraße, die von der vorhandenen Verkehrsader westlich abzweigt und zugleich die Auffahrtstraße Elberfeld-Solingen aufnimmt, befindet sich noch in Bearbeitung. — Als ausgesprochene Umgehungsstraße in Ostwestrichtung soll eine vom Landesplanungsverband in Aussicht genommene niveaukreuzungsfreie Autobahn dienen, die zur Aufnahme des Fernschnellverkehrs das Stadtgebiet von Barmen, Elberfeld und Vohwinkel nördlich berühren wird. Die Durchführung dieses Projekts wird freilich aus finanziellen Gründen noch lange auf sich warten lassen.
Bei aufsteigender Entwickelung pflegen sich erfahrungsgemäß reine Verkehrsorte allmählich zu Industrie und Handelsstätten umzubilden. Vohwinkel ist bereits in diesem Entwicklungsprozeß begriffen. Vielseitige und bedeutende Industrie, namentlich Textil- und Eisenindustrie, hat sich bis in die letzte Zeit hinein in Erkenntnis der für den Güterversand so wichtigen verkehrsgeographischen Vorzüge in Vohwinkel niedergelassen, der ausgedehnte Verschiebebahnhof, der zugleich den im engen Wuppertale nicht erfüllbaren Bedürfnissen Elberfelds und Barmens zu dienen hat, zieht sich westwärts bis nach Gruiten hin. Wichtige Probleme des Güterverkehrs wie Schaffung eines besonderen Eisenbahnanschlusses für das in Aussicht genommene Industriegelände (früher „Porten“), Durchführung eines elektrischen Güterschnellverkehrs von den im östlichen Stadtteil an der Wupper gelegenen Industriebetrieben zu den Rheinhäfen, harren noch der endgültigen Lösung.
Die sich außerordentlich rasch steigernde Entwicklung des Flugwesens fordert höchste Beachtung. Für Vohwinkel wie für das ganze Bergische Land setzt die Geländeformation der Anlage eines Flugplatzes größte Schwierigkeit entgegen. Immerhin kann das auf der „Höhe“ zwischen Vohwinkel und Gräfrath in der Nähe der nach Solingen führenden Verkehrsstraße belegene, verhältnismäßig ebene Terrain als flugtechnisch verwendbar gelten, wie durch wiederholte Flugveranstaltungen praktisch bewiesen wurde, wenn auch naturgemäß die räumliche Ausdehnung eines Lufthafens nach den gegenwärtigen Startbedingungen nicht ausreicht. -
Die Entwicklung Vohwinkels steht und fällt mit dem Verkehr. Darum gilt es, allen Verlagerungen des Verkehrs, allen Aenderungen der Verkehrstechnik künftighin schärfste Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Das wird sicherlich auch Elberfeld — nach Vereinigung mit Vohwinkel — tun, denn in dem Vertrag vom 12. März 1929 steht § 13 zu lesen: Elberfeld tritt dafür ein, daß zwischen beiden Städten eine Verbesserung der Verkehrsmittel und eine einheitliche Tarifgestaltung eingeführt werden, — § 9a: Bau der westöstlichen Entlastungsstraße von der Haaner Grenze bis zur Bismarckstraße nebst Auffahrtstraße von der Königstraße — und § 9b: grundlegende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Kaiserplatz im Sinne des von der Stadt Vohwinkel veranstalteten Wettbewerbs.
Zum Teil sind die Arbeiten bereits angefangen.