14. Vohwinkel als Stadtgemeinde
(bis 1929).
Vergl. die Stadtakten, städtischen Verwaltungsberichte und Zeitung.
Vergl. den Sonderbericht des Stadtinspektors Rüggenberg über die
Besetzung Vohwinkels durch die Franzosen 1923/24.
Städterecht und Stadtverwaltung.
Der 12. Februar 1921 brachte für Vohwinkel die Verleihung der
Städterechte. Hierzu aus den Akten folgende Notizen, da eine Urkunde nicht ausgefertigt worden ist.
(Telegramm): Berlin, 12. Februar 1921. Staatsministerium hat unter 12. Februar Vohwinkel Städteordnung verliehen. Innenministerium.
(Zeitung): Auszug aus dem Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 44. Berlin, 22. Februar 1921. Abendnummer. Preußischer Minister des Innern. Den Landgemeinden Wiesdorf im Landkreis Solingen, Homberg im Landkreis Moers, Vohwinkel und Haan im Landkreis Mettmann ist die Städte-Ordnung verliehen worden.
Hiermit begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte unseres noch so jungen, erst seit 1. Juli 1888 selbständig bestehenden Gemeinwesens. Damals 5315 Einwohner, nun 15836! Diese Zahlen verdeutlichen am klarsten das rasche Wachstum der Gemeinde, die eine weitere glückliche Entwickelung erwarten konnte.
Den Ereignissen vorausgreifend, werde hier das
Stadtwappen eingeschoben. Bereits im Jahre 1889 hatte der damalige Bürgermeister der Gemeinde Vohwinkel eine Anfrage an das Preußische Heroldsamt in Berlin gerichtet zwecks Genehmigung eines Wappens. Es war ein Entwurf ausgearbeitet, in dem der Bergische Löwe, der Preußische Adler und ein aus einer Höhle kriechender Fuchs dargestellt war. Dies Wappenbild nahm u. a. auch auf die etymologische Erklärung des Wortes Vohwinkel Bezug. Der Entwurf, der nicht den heraldischen Grundsätzen in allen Teilen (siehe: Fuchs) entsprach, wurde vom Gemeinderat dennoch angenommen. Der Minister des Innern jedoch trug Bedenken, die Genehmigung bei der Krone nachzusuchen, weil ein Wappen für Landgemeinden im allgemeinen nicht üblich wäre (Reg.-Vfg. vom 12. Dezember 1889). Nach Jahren, durch Beschluß vom 30. September 1926, wurde die Verwaltung, jetzt Stadtverwaltung Vohwinkel, ersucht, ein Stadtwappen an zuständiger Stelle erneut zu beantragen.
Es wurde eine glücklichere Lösung der Darstellung gefunden: unter silbernem Schildhaupte, worin ein roter Fuchs erscheint, in grün ein silberner Sparren (aufwärts gerichteter Winkel). Das Wappen ist ein redendes. Zugleich versinnbildlicht der Winkel die Lage der Stadt am Knie der Wupper. Als Farben sind die bergischen (rot-weiß) und die rheinischen (grün-weiß) richtig gewählt. Ein auf historischer Grundlage beruhendes Wappen konnte nicht in Betracht kommen, weil dem Ort die Historie fehlte. Der Erlaß, der dann das Wappen genehmigte, lautet: „Der Stadt Vohwinkel im Regierungsbezirk Düsseldorf wird hierdurch die Genehmigung zur Führung des auf der anbei zurückfolgenden Zeichnung dargestellten Wappens erteilt. Berlin, den 16. Dezember 1926. Das Preußische Staatsministerium. (gez.) Braun. Grzesinski. M. d. J. IV a IV 961.“ — Gleich wurde das Wappen in die Verwaltung übernommen.
Die Verleihung der Städterechte (vergl. die Rheinische Städteordnung vom 15. Mai 1856) machte die
Neuwahl des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Gemeindevertretung erforderlich.
Anstelle des am 31. Januar 1921 zur Reichsfinanzverwaltung übergetretenen Beigeordneten Dr. Fütterer wurde an demselben Tag der bereits von dem früheren Gemeinderat gewählte Stadtassessor Dr. Lindemann zum besoldeten. Beigeordneten gewählt.
Die Wiederwahl des Bürgermeisters Dr. Landwehr erfolgte am 14. Oktober d. Js.
Gleichzeitig mit der Verleihung der Städterechte gingen gewisse Befugnisse des Kreisausschusses auf die Stadt über, die aber hier nicht weiter interessieren.
Die Stadtverordneten regelten sofort die Besoldung der jetzt städtischen Beamten und Angestellten und die Hilfsmaßnahmen für sie (Ruhegehalt, Witwen- und Waisenversorgung) und faßten, mit der Zeit mitgehend, neue Beschlüsse zur
Neueinrichtung oder Umgestaltung der Verwaltung.
Nachdem schon am 18. Februar 1920 das „Finanzamt“ für den Kreis Mettmann in Vohwinkel etabliert war, sollte man glauben, daß die Finanzverwaltung der Stadt hierdurch eine Erleichterung erfahren hätte. Nach wie vor blieb jedoch die Finanzlage der Gemeinde schwierig, weil unübersichtlich, namentlich infolge der neuen Reichssteuergesetzgebung. Darum und noch aus Personalgründen entschloß man sich im Laufe desselben Jahres, die städtische Finanzverwaltung von der Steuerabteilung zu trennen und sie als „Finanzabteilung“ selbständig und unabhängig zu machen unter einem leitenden erprobten Oberstadtsekretär.
Als im August 1922 der Beigeordnete Dr. Lindemann sein Ausscheiden aus dem städtischen Dienst erklärte, beschloß der Stadtrat, die freigewordene Stelle mit einem Techniker, der das Diplomexamen abgelegt hatte und besondere Erfahrung auf dem Gebiete der Betriebsverwaltung (Wasser, Gas, Elektrizität) besaß, zu besetzen.
Die Umwandlung dieser Stelle war notwendig geworden, um die für die Gemeindefinanzen in steigendem Maße ausschlaggebend werdende Betriebsverwaltung unter sichere fachmännische Leitung zu stellen und eine wirksame Entlastung des Bürgermeisters auf allen technischen Gebieten herbeizuführen. Der erste technische Beigeordnete Vohwinkels wurde durch Wahl am 15. November 1922 der Regierungsbaumeister a D. Oskar Sauter, Hafendirektor in Hamm, der am 19. Dezember in sein Amt eingeführt werden konnte.
Leider entriß der Tod diesen verdienstvollen Beamten bereits am 18. September 1925. An seine Stelle trat ab 28. April 1926 der Regierungsbaumeister a. D. Dr. Hollatz, Kreisbaurat in M.-Gladbach, denn nun bedurfte das Bauwesen der Stadt der größten Beachtung und Förderung, wie das noch gezeigt werden wird.
Die am 1. Oktober 1922 erfolgte
Verstaatlichung der Polizei, auf die der gesamte Sicherheitsdienst überging, veranlaßte, daß alle kommunalen Polizeibeamten übertraten. Im Wuppertal und für das Bergische Land schuf der Staat ein Polizeipräsidium zu Elberfeld, das u. a. auch in Vohwinkel ein Polizeirevier unter einem Polizei-Hauptmann errichtete. Dies Revier fand zunächst im Rathaus Unterkunft, dann ab Ende März 1927 im Eigenheim Emilstraße 10. „Die Städte bedauerten sehr, daß ihnen ein solch bedeutsamer Teil ihres alten Aufgabenkreises genommen wurde. Ihnen erschien die neue Behörde zu wenig im Boden verwurzelt und zu bürokratisch.“ (Morgenzeitung vom 31. Dezember 1928). Es blieb den leitenden Personen vorbehalten, die neue Staatseinrichtung einzubürgern.
Im Jahre 1923 mußte unvorhergesehen das sogenannte Besatzungsamt errichtet werden, denn die Besatzungsangelegenheiten konnten nicht mit der übrigen Verwaltung gemeinsam bearbeitet werden.
Am 1. April 1924 kam infolge gesetzgeberischer Maßnahmen eine Umorganisation des Wohlfahrtsamtes zustande. Dieses Amt zerfiel nun in das Fürsorgeamt, das die wirtschaftlichen Hilfeleistungen übernahm, in das Jugendamt, das erzieherisch tätig sein sollte, und in das Gesundheitsamt. Als selbständige Abteilung war das Arbeitsamt angegliedert, bis es 1927 verreichlicht wurde.
Das war die letzte Aenderung in der Verwaltung auf Grund des am 1. Oktober 1927 in Kraft getretenen Gesetzes über Arbeitsermittelung und Arbeitslosenversicherung. Dies Gesetz ist jedoch erst am 1. November 1928 bis in die unterste Instanz durchgeführt worden als eine von den Beteiligten verwaltete Versicherung. „Sie ist von den Gemeinden abgelöst und an eine den Gemeinden überaus bürokratisch und zentralistisch anmutende Reichsanstalt mit langem Instanzenzug übergegangen. Sie paßt sich in keiner Weise an die bürgerlichen Gewohnheiten des Bergischen Volkes an, das nicht in den Kreisstädten, sondern in den Rathäusern den Mittelpunkt des sozialen Lebens erblickt.“ (Steiner, Morgenzeitung vom 31. Dezember 1928).
Das hiesige
Reichsarbeitsamt fand seinen Platz in der Schönen Aussicht Karlstraße 13 und entlastete dadurch wie die Polizei ebenfalls Rathaus und Verwaltung.
Seitdem Vohwinkel Stadt geworden war, ist auch seine
Vermögenslage eine andere geworden. Infolge der im Jahre 1923 eingetretenen Geldentwertung konnten sämtliche festen Schuldbeträge rechtzeitig, d. h. ohne Aufwertung, abgestoßen werden. Hingegen trat eine Belastung des städtischen Vermögens durch die Verpflichtung der Einlösung des städtischen Notgeldes ein, das infolge der mangelhaften Versorgung des besetzten Gebietes mit Reichsgeld wie überall so auch hier in großen Mengen ausgegeben werden mußte. Die Verwaltung begann zur Sicherung des Vermögens der Stadt und zur Behebung der vorauszuschauenden Nöte der Stadt Grundstücke und Gelände allenthalben anzukaufen, so daß die Stadt bei einer Gesamtgröße von 1224 ha Ende 1927 über 90,4 ha Eigenbesitz verfügte, gegenüber 1,7 % im Jahre 1913 bei 1256 ha Gesamtgröße.
Die so günstig gestellte, vorwärts strebende Stadt tätigte nun
größere Unternehmungen im Interesse ihrer Bürger und, um sich den Ruhm einer bedeutenden Verkehrsstadt des Bergischen Landes zu erhalten.
Die Kanalisation wurde erweitert durch die Verlängerung des Hauptkanals.
Besondere Aufmerksamkeit wurde der Reinigung der Straßen im Ort gewidmet, die man in die städtische Regie überführte. — Die Müllabfuhr wurde im Jahre 1927 erstmalig hygienisch einwandfrei bewerkstelligt. Die zunehmende Tätigkeit des städtischen Fuhrparks erkannte die Stadtverordnetenversammlung dahin an, daß sie beschloß, den Fuhrpark auf automobilen Betrieb umzustellen.
Bei der Gasversorgung, deren Druckverhältnisse nicht mehr den zu stellenden Anforderungen entsprachen, wurden Vorkehrungen technischer Art getroffen, die Uebelstände zu beseitigen. Im Zusammenhang hiermit fand auch eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung statt.
Die Forderung nach Strom wurde auch sonst immer dringlicher, namentlich seitens einzelner Stadtviertel und der Industrie. Mit der Bergischen Elektrizitäts-Versorgungs-Gesellschaft wurden Verhandlungen zwecks Lieferung von Drehstrom eingeleitet und durchgeführt. Viele Straßen, selbst Außenbezirke wie Obersonnborn, Wieden wurden durch neue Freileitungen an das Kabelnetz angeschlossen.
Infolge der ungewöhnlich anhaltenden Trockenheit des Jahres 1921 war die Wasserversorgung derart unzureichend geworden, daß das Wasser wochenlang nur straßen- und stundenweise abgegeben werden konnte, bis mit Eintritt der Regenzeit zu Beginn des neuen Jahres die Wasserversorgung wieder auf den gehörigen Stand kam. Durch die Trockenheit versiegten auch die Brunnen in Nathrath und auf der oberen Tesche, wodurch die Bewohner dieser Bezirke sogar mehrere Monate hindurch ohne Wasser blieben.
Die Stadt verlängerte darum die Rohrleitung auf der Tesche entsprechend und führte eine neue Hauptrohrleitung im Zuge der Gruitener Straße dorthin. Die Brunnenanlage der privaten Rottscheidter Wasserwerksgesellschaft mußte im Jahre 1927 überhaupt polizeilich geschlossen werden, da Grund zu der Annahme vorlag, daß das Wasser durch Typhusbazillen verseucht war. Um den erhöhten Wasserbedarf der Industrie z. B. für Schlieper & Laag G. m. b. H. decken zu können, erfolgte ebenfalls eine Rohrauswechselung. Schließlich mußte auch dem Mehrverbrauch der Eisenbahn Rechnung getragen werden.
Die Hochbautätigkeit der Stadt erstreckte sich in dem eingangs genannten Zeitraum alljährlich zunächst auf die laufenden Unterhaltungsarbeiten bei den städtischen Gebäuden. In seiner Tätigkeit aber wurde das Bauamt unterbrochen und gehindert, als die Franzosen Vohwinkel besetzt hielten. Es bekam da vieles andere zu tun (siehe weiter hinten). Auch über die Arbeiten des Bauamtes, die Wohnungsnot zu beheben, soll in einem späteren Absatz gesprochen werden. — Zu den Aufgaben des Bauamtes gehörte schließlich noch die Grundstücks- und Gartenverwaltung. Von 1926 ab faßte die Stadtverwaltung eine alte Aufgabe neu und mit voller Kraft an, die Durchsetzung des Stadtgebietes in seinem ganzen Umfang mit Grünflächen und Spielplätzen. Daher wurde das Bauamt beauftragt, das an der Görtscheidter- und Hohenzollernstraße gelegene städtische Grundstück in eine
Grünanlage umzuwandeln. An eine weite Rasenfläche als Mittelpunkt schließen sich nun mannigfache Gehölzgruppen, die durch einzelne Baumbestände unterbrochen werden. Die Anlage wird durch symmetrisch angelegte Wege aufgeschlossen und durch Ligusterhecken sowie Birken- und Rotdornreihen eingefaßt. Eine Anzahl von Ruhebänken kam zur Aufstellung. Auf diesem Platz finden an vielen Sonntagen des Sommers Promenadenkonzerte statt, die die Feuerwehrkapelle gerne veranstaltet. Unter Anleitung des Stadtgärtners wurden noch andere ähnliche Schmuckplätze und Schmuckflächen geschaffen (Goetheplatz, an der Hammersteiner Allee, Marktplatz, an der Nordstraße) und Kinderspielplätze hergerichtet. — Durch Anlagen wurde dann der Ehrenhain weiter ausgestaltet. An seinen östlichen Ausgang pflanzte man eine Birkenallee. — Mehrere Feldwege wurden in geeigneter Weise als Spazierwege hergestellt, um so einen hübschen Rundgang um den engeren Stadtbezirk zu ermöglichen. Bänke, die an aussichtsreichen Punkten aufgestellt wurden, schafften die erwünschte Gelegenheit zum Ausruhen. In das Netz dieser Spazierwege wurde ein am Wege Nockerhäuschen-Schieten gelegenes Grundstück einbezogen, das der Stadt durch Schenkung übereignet war. Dieses auf der Höhe gelegene Gelände wurde durch Anpflanzungen und Aufstellung von Ruhebänken vervollkommnet. An seiner westlichen Eingangsseite kam eine idyllische kleine Teichanlage zustande.
Mit dem Interesse der Stadt für die Bürgerschaft mußten sich die Bemühungen der Stadt, ihren Ruf als Verkehrsstadt zu erhalten und zu erweitern, verbinden.
Mehrere Plakattafeln wurden gleich 1921 zur Verbesserung des öffentlichen Anschlagwesens aufgestellt. Gegenüber dem Bahnhofsvorplatz erhebt sich ein Stadtplan, der zu den verschiedenen Verkehrsmitteln im Innern der Stadt den Weg weist. Die Regulierung und Verbreiterung der Bürgersteige, namentlich in den Hauptverkehrsstraßen, schritt regelmäßig voran. Sogar aus der Stadt heraus z. B. bis Wieden, zur Kluse hinauf führen neue Bürgersteige. — Den Aufgaben des Straßenbaus in Hinsicht auf den gesteigerten Kraftwagenverkehr konnte die Stadt mit Unterstützung des Kreises und sonstiger Hilfe in einigermaßen ausreichendem Umfange gerecht werden. Im weiteren Verlauf dieser Arbeiten wurde die große S Kurve an der Vohwinkel Haaner Gemeindegrenze nach den Plänen des Stadtbauamtes beseitigt. Die Begradigung dieser Linie dürfte als bedeutende Verkehrsverbesserung anzusehen sein. Ueber die noch zu lösenden Verkehrsprobleme Vohwinkels wird in einem Sonderabsatz verhandelt werden.
Ebenda wird auch auf die Wohlfahrtspflege und ihre neuzeitlichen Aufgaben näher eingegangen werden. Die Zusammenfassung sämtlicher Zweige des städtischen Wohlfahrtswesens in ein einziges Amt (vergl. Abschnitt 13) hatte sich aufs beste bewährt zum Wohle der Hilfsbedürftigen und zum Nutzen der städtischen Finanzen. Mit der privaten Liebestätigkeit wurde nach wie vor enge Fühlung gehalten, weil die Not der Zeit immer neue Aufgaben aufkommen ließ.
Aus der laufend geleisteten Arbeit des Wohlfahrtsamtes interessiert allgemein folgendes. Als erstes und für Vohwinkel hochbedeutendes werde der Gemeindebeschluß vom 12. Oktober 1920 nochmals (siehe Abschnitt 13) erwähnt, dahin lautend: das
Landhaus Linde mit zugehörigem Grundbesitz anzukaufen für die Zwecke der Pflege- und Erziehungsanstalt. Diese Anstalt, deren Entstehen im Abschnitt 12 behandelt ist und die bis zum 6. März 1921 im Hause Nordstraße 21 untergebracht war, siedelte nun in das neu erworbene, am Waldesrand hoch über der Stadt in frischer Bergluft (264 m ü. M.) gelegene Haus Linde über und führt seitdem die Bezeichnung „Städtisches Pflegeheim“. Das Heim legt Zeugnis ab von dem erfreulichen Gemeinsinn der gesamten Bürgerschaft, die keine Kosten scheute, um dem hilfsbedürftigen Alter einen möglichst sorgenfreien Lebensabend zu verschaffen und den verlassenen Waisen nach Menschenkraft den Verlust des Elternhauses zu ersetzen. Untergebracht wurden damals 44 Pfleglinge, und zwar 3 Männer, 5 Frauen, 36 Kinder. Diese Zahlen blieben sich im ganzen gleich. Das Personal bestand aus 3 Schwestern, 1 Hilfsschwester und 2 Hausmädchen. Eigens für die Kinderpflege wurde später eine Kinderhortnerin eingestellt, der noch für die Sommerzeit eine technische Lehrerin zu Hilfe zugesellt wurde, denn die Kinderfürsorge erfuhr durch die Einrichtung der Liegekuren auf Landhaus Linde für schwächliche und tuberkulös gefährdete Kinder eine wesentliche Förderung. Der Nutzen dieser Kuren war so unverkennbar, daß die Landesversicherungsanstalt sie erheblich zu unterstützen begann und benachbarte Gemeinden ihnen ihre Kinder anvertrauten, daß die Aussendungen von Schulkindern in auswärtige, fern im Gebirgsland oder an der See gelegene Erholungsheime äußerst eingeschränkt werden konnten.
Ueber einen „Besuch im Haus Linde“ plaudert angenehm und herzerwärmend ein Artikel in dem schon mehrfach genannten Heft Bergische Heimat, Jahrgang 1, Nummer 11, Ronsdorf, November 1927. Das Pflegeheim deckt seinen Bedarf an Fleisch, Milch, Eiern, Gemüse, Obst und Kartoffeln aus der eigenen Oekonomie (Stadtratsbeschlüsse vom 8. Mai 1923 und 27. März 1924). Diese Einrichtung ermöglicht die allseits als besonders gut und kräftig anerkannte Verpflegung der Heiminsassen. Die allgemeinen Angelegenheiten des Heims werden durch das Kuratorium geregelt, das für die wirtschaftlichen Fragen noch einen Wirtschaftsausschuß gebildet hat und besondere Sachverständige hinzuzieht, wie einen Gutsbesitzer und den Leiter der hiesigen Landwirtschaftlichen Schule. Das idyllisch gelegene Heim der Alten und Jungen ist auch im Heimatfilm der Stadt Vohwinkel festgehalten und hat bei der Bevölkerung allgemein viel Anklang gefunden.
Ferner interessiert bei dem Wohlfahrtsamt, Abteilung Fürsorge, daß gemäß den neuzeitlichen Anschauungen anstelle der bisherigen Armenverwaltung das
wirtschaftliche Unterstützungswesen getreten ist. In den Mittelpunkt der öffentlichen Wohlfahrtspflege kam also das Problem der „Arbeiterfürsorge“ zu stehen. Benutzte die frühere Armenpflege die Forderung der Arbeitsleistung als Erziehungsmittel für arbeitsscheue und ähnliche Personen, so galt es bei den eingetretenen Massennotständen, die Arbeitskraft der für längere Zeit unverschuldet und sogar gegen ihren Willen arbeitslos gewordenen Leute vor dem Verfall zu bewahren und ihre Lebensfreude und geistige und körperliche Frische, die dauernd doch nur die Arbeit gewährleistet, zu erhalten. Auch sollte ihnen das bedrückende Gefühl des Almosenempfangens genommen werden. Die Tendenz der öffentlichen Fürsorge ging deshalb dahin, bei allen arbeitsfähigen Hilfsbedürftigen von der Geldunterstützung zur Arbeits-Unterstützung fortzuschreiten. Die Arbeitsfürsorge gibt den Hilfesuchenden nach wie vor für den Augenblick Vorschüsse und Unterstützungen, gleichzeitig aber Gelegenheiten, das Empfangene durch Arbeitsleistung zu tilgen und dadurch schuldenfrei zu werden. Nur wenige Arbeitsunlustige oder Arbeitsungewohnte schlugen die angebotene Gelegenheit aus. Dazu gehörten und gehören die Bettler und Wanderer mit geringen Ausnahmen.
Eine nicht minder traurige und schwere Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes wurde die Trinkerfürsorge. Da anders wie im Kriege Alkohol in beliebigen Mengen wieder zu haben war, hatte leider der übermäßige Alkoholgenuß sehr zugenommen. Infolgedessen war ein Eingreifen in einer Reihe von Fällen erforderlich, damit nicht der Gesundheitszustand ein ungünstiger wurde. Die Trinkerfürsorge ist hierbei im Zusammenhang mit der Guttemplerloge vorgegangen.
In erhöhtem Maße ist auch die soziale Gerichtshilfe in den letzten Jahren in Erscheinung getreten.
Bedingt wird sie für Erwachsene durch die Tatsache, daß die heutige Strafrechtspflege nicht mehr wie früher hauptsächlich auf der Vergeltungs- und Abschreckungstheorie, sondern vielmehr auf dem Erziehungsgedanken beruht. Sie geht daher auch nicht mehr in erster Linie von der Tat, sondern vornehmlich von der Person aus. Die Erforschung der Tat wird nach wie vor Aufgabe der Polizeiorgane bleiben. Aber der Erfassung der Person des Täters, die Beurteilung seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage, die Ermittelung seiner Erziehung und der sonstigen persönlichen Verhältnisse oder psychologischen Tatsachen wird Aufgabe der sozialen Gerichtshilfe. Der Wohlfahrtspfleger sieht sich hier einer neuen, äußerst verantwortungsreichen Tätigkeit gegenüber. Staatsanwaltschaft und Justizbehörde haben sich in dieser Hinsicht bereits der hiesigen Fürsorge bedient. Es handelt sich in der Hauptsache um Auskünfte im Ermittelungsverfahren, bei der Entscheidung über bedingte Strafaussetzung, bei Strafurlaubsgesuchen, um die Betreuung der Familien während der Strafverbüßung des Verurteilten, um die Betreuung des Verurteilten selbst nach der Entlassung aus der Strafanstalt.
Bei der Fürsorge für das Gesundheitswesen seitens des Wohlfahrtsamtes sei hingewiesen auf das am 1. Oktober 1927 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Dessen sozial-hygienische Bedeutung liegt darin, daß zur Bekämpfung dieser Krankheiten im Reichsgebiet einheitlich vorgegangen wird.
Aus dem kulturellen Gebiet dieses Zeitraums sind noch einige Ereignisse, die teilweise in dem Abschnitt 7 „Die Bildungsanstalten“ berührt sind, hervorzuheben. Während im Jahre 1922 sich ein Schülerrückgang an den Volksschulen bemerkbar machte und einen Abbau von Schulstellen herbeiführte, wurde 1926 eine plötzliche starke Steigerung der Schulneulinge bemerkt, die vom nächsten Jahre an etwas abfiel, aber bis heute ziemlich stetig geblieben ist. Die Folge der Steigerung war die Einrichtung von Parallelklassen an allen hiesigen Schulen in den unteren Jahrgängen. — Der Abbau der Vorschulklassen am Lyzeum wurde 1922 und folgende Jahre fortgesetzt. — Seit demselben Jahr wurde ein anderer Modus für die Begabtenauslese eingeführt. Ein Studienausschuß zur Förderung begabter Schulkinder der Volks- und höheren Schulen nahm sich dieser Arbeit an. — Und noch ein letztes aus dem Jahre 1922: Die Volkshochschule nahm ihren Anfang (vergl. Abschnitt 7), und ebenfalls die Mädchen-Pflichtfortbildungsschule (25. Januar 1922). —
Von dem Ausbau der Realschule zum Reform Realgymnasium, von dem Abschluß des Lyzeums durch Aufsetzen der Frauenschulklasse ist im Abschnitt 7 gehandelt worden, — desgleichen von den laufenden künstlerischen und bildenden Winterveranstaltungen des städtischen Bildungsausschusses.
Der innere Zusammenhang der Bürgerschaft mit der Vergangenheit der Stadt zeigte sich auf vierfache Weise.
Am 9. September 1924 beschloß die Stadtverordnetenversammlung, die alten Ortsnamen dort wieder einzusetzen, wo einst die Ortsteile gelegen waren. Es erstand aufs neue Steeger Eichen, Nocken, Hasnacken, Hackland, Grünewald u. s. w. Einige Straßen wurden umbenannt, die heute heißen Grotenbecker, Nathrather Straße u. a. ä. — In einem späteren Jahre (18.-20. Juli 1925) veranstaltete die Stadt Vohwinkel zur Pflege des heimatlichen Sinnes der Bevölkerung ernste Festtage, sogenannte
Heimattage. Sportliche Vorführungen hiesiger Vereine, öffentliche Konzerte hiesiger Kapellen, Gedenkfeier an die Toten der Stadt während des Weltkrieges, ein Festzug, ein Fackelzug waren die äußeren Veranstaltungen. In ihren Rahmen fügten sich Saalveranstaltungen. Die neue Aula des Realgymnasiums wurde mit einer Musikdarbietung hiesiger Kräfte eröffnet. Der heimische Dichter Dr. Emil Uellenberg (vergl. Abschnitt 7, Anhang) brachte die eigenen Balladen zum Vortrag. In Wort und durch eine mit Unterstützung des Photographen Cleffmann gefertigte Lichtbilderreihe „Alt-Vohwinkel“ führte Schulrat Ziegler die von ihm noch besonders erforschte Heimatgeschichte vor. Werke heimischer Künstler wie Besenthal, Gondors, Muthmann (vergl. Abschnitt 7, Anhang) und künstlerische Arbeiten von Schülern waren ausgestellt. Auch der Verkehrsverein Vohwinkel bot allerlei Geographisches und Geschichtliches, das sich auf die Stadt Vohwinkel und das umliegende Bergische Land bezog, an. Eine Festschrift mit Beiträgen zur Vergangenheit und Gegenwart der engeren und weiteren Heimat sollte die Erinnerung dauernd festhalten. Als Ergebnis der Heimattage könnte man wohl den Stadtrats-Beschluß vom 30. September 1926 ansehen, der das neue Stadtwappen ausstellte, über das schon eingangs berichtet worden ist. — Nochmals, im November 1927, ließ die Stadtverwaltung den Heimatgedanken aufleben, als sie sich entschloß, die Nr. 11 des 1. Jahrgangs der ,,Bergischen Heimat“, einer Monatsschrift für Volkstum, Natur und Kunst, Wandern und Verkehr, verlegt in Ronsdorf bei Ernst Scholl, für „Vohwinkel“ ganz zu beschlagnahmen. — Endlich wird in diesem Zusammenhang noch auf den Heimatfilm hingewiesen, den Dr. Kurt Schirp mit Dr. Emil Uellenberg herausgebracht hat.
Da war es von hohem Wert, daß durch Beschluß vom 3. Juni 1925 das
Schulkino im Stadtsaal aufgestellt war. Fast monatlich laufen dort für Schulen und für die allgemeine Bildung Lehr- und Kulturfilme. Auch für Vorträge, Veranstaltungen auswärtiger Gäste steht das Kino zur Verfügung. Man erwartete, gerade der geistigen Jugendpflege einen guten Dienst geleistet zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die 1926 entstandene Lichtbildzentrale der Stadt bei der Berufsschule zu begrüßen (vergl. die Kreis Lichtbildzentrale in Wülfrath). — Der schulentlassenen Jugend diente man weiter damit, daß für sie seit 8. Juni 1926 ein Werkstättenraum in der Berufsschule neben dem Schul-Handfertigkeitsraum im Realgymnasium eingerichtet und ihr die bisherige Hilfsschulbaracke als richtiges Jugendheim übergeben wurde.

Schaubilder des zukünftigen Verkehrsplatzes Vohwinkel

Die Sportplätze wurden befestigt und vermehrt um der körperlichen Erkräftigung willen. Um den Eifer für denselben Zweck unter der Schuljugend anzuspornen, stiftete die Stadt 1926 ein Wettkampf-Banner für die Knaben und 1928 ein gleiches für die Mädchen. Stolz ziehen die siegreichen Schulen mit dem Banner nach dem Austrag der sogenannten Reichsjugendwettkämpfe, die alljährlich Ende Juli stattfinden, durch die Straßen heimwärts.
Die letzte Großtat des selbständigen Vohwinkels ist die Eröffnung der
Waldkampfbahn im Osterholz am 23. Juni 1929. Sie wurde in sieben Monaten durch die Stadt Vohwinkel erbaut, nachdem bereits im Jahre 1925 mit Hilfe von Notstandsarbeiten ein Teil der Erdbewegungsarbeiten ausgeführt worden war. Nicht weniger als 4000 Kubikmeter Erdmassen mußten durch eine Feldbahn vom Steeler Einschnitt zum Sportplatz geschafft werden. Die Spielfläche ist auf das sorgfältigste drainiert worden, was bei dem felsigen Terrain nicht ohne große Sprengungen möglich war. Die Größe der Bahn beträgt 182 mal 110 Meter, das eigentliche Spielfeld hat eine Ausdehnung von 100 mal 70 Meter. Eine 400-Meter-Laufbahn von 6 Meter Breite umsäumt das Feld. Ferner ist eine 10 Meter breite 100-MeterLaufbahn angelegt worden, auch Sprunggruben für Hoch- und Weitsprung fehlen nicht. Der rampenförmig ansteigende, die Anlage umgebende Zuschauerraum, bietet Raum für 8000 Menschen. Die Oberfläche des Spielfeldes wurde durch ein besonderes Verfahren staubfrei gemacht, sie ist elastisch und doch fest, ebenso wie die Laufbahn, die durch Zusatz von Torsmull eine besonders hohe Elastizität erhalten hat. — Die Umkleide- und Brausebäder-Räume für die Sportler werden in einem besonderen Sportgebäude untergebracht, das mit einem Waldrestaurant verbunden wird. Dieses städtische Sporthaus wird architektonisch in engste Beziehung zur Sportplatzanlage gebracht und rechtwinklig zu deren Längsachse stehen. Es wird ein langgestrecktes, zweigeschossiges Gebäude, das im Erdgeschoß in lagerhaftem Bruchsteinmauerwerk ausgeführt wird, und dessen Obergeschoß ebenso wie das Dach dem Charakter der bergischen Bauweise entsprechend ausgebaut wird. — Bei der Einweihung sprach Bürgermeister Dr. Landwehr den Wunsch aus, daß die Kampfbahn Gelegenheit gebe, sich noch enger zusammenzuschließen Es möge hier ein Jungvolk von Deutschen heranwachsen, das körperlich stark und sittlich gefestigt dem Vaterland wieder zur Blüte und zum Ansehen verhelfen werde. Heil der Jugend!