9. Vohwinkel, selbständige Landbürgermeisterei.
(Vergl. die handschriftlichen Aufzeichnungen über Vohwinkel von Bürgermeister Bammel bei den Stadtakten, angelegt 1888, geführt bis 1910.)
Geschichtliche Wiederholung zur Einführung.
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1806. |
4. November. Dekret Napoleons. Vohwinkel lag in der Mairie Sonnborn, das zum Canton Elberfeld und Arrondissement gleichen Namens gehörte. |
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1815. |
5. April. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ergriff Besitz von den „Rheinlanden“. |
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1816. |
24. April. Kreiseinteilung. Zum Kreis Mettmann wurde Sonnborn mit 6000 Seelen, zu denen auch Vohwinkel gehörte, hinzugenommen. |
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1817. |
Die Gemeinde Sonnborn (mit Vohwinkel) der Bürgermeisterei Haan zugeteilt. |
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1820. |
1. November. Die Kreise Mettmann und Elberfeld vereinigt. |
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1860. |
21. September. Der Kreis Mettmann mit der Kreisstadt desselben Namens konstituiert. |
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1867. |
l. September. Sonnborn mit Vohwinkel von Haan abgetrennt und zur selbständigen Bürgermeisterei erhoben. |
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1877. |
Vohwinkel wurde die Kreisstadt im Kreise Mettmann. |
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1888. |
1. Juli. Vohwinkel selbständige Landbürgermeisterei innerhalb des Kreises Mettmann, Sonnborn in den Stadtbezirk Elberfeld eingemeindet. |
Bürgermeister zu Haan waren: Joh. Friedr. Schmachtenberg 1814-1821, Ludwig Pithan 1821-1823, Pet. Wilh. Feldhoff 1823-1826, Friedr. Wilh. Scharwitz 1826-1834, Karl Wilh. Schnittert 1834-1855, Heinr. Backen 1855-1867 ... zu Sonnborn Eschmann 1867-1886, Heinrich 1886-1888 .... zu Vohwinkel Heinrich 1888, Bammel 1888-1919, Dr. Landwehr ab 1919.
Aus den vorangegangenen Abschnitten werden einige bereits dargestellte
Voraussetzungen für die Entwicklung Vohwinkels wiederholt:
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Aus |
Abschnitt |
2: |
Das Besitztum (Gut) Vohwinkel wird 1852 aufgeteilt. |
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3: |
Die Chaussee zwischen Sonnborn und Vohwinkel wird im Jahre 1832 gebaut und die kommunale Chaussee Hilden-Haan-Vohwinkel am 10. Oktober 1852 vollendet. |
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4: |
Am 3. September 1841 wurde die ganze Strecke Düsseldorf-Vohwinkel-Elberfeld eröffnet, 1847 die Prinz-Wilhelm-Bahn bis Vohwinkel geführt. |
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5: |
Nach Station Vohwinkel wird am 1. November 1849 die bisherige Postexpedition Sonnborn verlegt. |
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7: |
Der erste Lehrer, J. Seynsche, zieht am 1. November 1853 in Vohwinkel ein. |
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8: |
Am 30. Juni 1882 wird der erste evangelische Geistliche in Vohwinkel in sein Amt eingeführt. |
Dem ist nun noch allerlei hinzuzufügen.
1840 und folgende Jahre entstanden in Vohwinkel selbst und nächster Umgebung die
ersten Fabriken oder ähnliche Unternehmungen. Vom Entfernten anfangend, gab es damals auf der Kluse die Bauer'sche Fabrik für Ornamentprägungen und in Hammerstein eine Spinnerei, die Hammersteins Besitzer F. A. Jung (vergl. Geschichte Hammersteins im Abschnitt 3) gehörte, 1851 400 Arbeiter beschäftigte und eine sogenannte Fabrikschule (Abschnitt 7) besaß. In Vohwinkel selbst erweist die Handzeichnung von 1850 (Akten des Landratsamtes E. XVII 3) das Vorhandensein der Farbenfabrik Boccermann in der Nähe des „alten“ Bahnhofs und das der Nadelfabrik Zerres. Allgemein bekannt dürfte es sein, daß man um 1850 begann, bei Vohwinkel an der „schönen Aussicht“ nach Eisenerzen zu graben. Später wurde auf der „Zeche Sonntagskind“ Braunkohle gefördert, mit der die Steine der anliegenden Ziegeleien gebrannt wurden. 1850 erstand die Schmiede und Wagenfabrik von C. W. Ackermann, vergl. „Ackermanns Büschchen“. Am westlichen Ende Vohwinkels gab es eine Glashütte Lindner, Sturm & Co, im „Bruch“ einen Kalkofen, der Heinrich Schickenberg gehörte, und den am 16. Mai 1836 ein Wilhelm Romberg, Kalkbrenner an der Hahnerfurth, wieder in Betrieb gesetzt hatte.
Kaufmännische Tätigkeiten waren damals ebenfalls rege. Auf die Kohlen-Comptoire ist im Abschnitt 4 mehrfach hingewiesen. Die sonstigen Geschäfte gingen in diesen Zeiten schlecht. Der Tägliche Anzeiger der Stadt Elberfeld meldete in Nr. 39 des Jahres 1849 das Falliment von Wilhelm Wetter-Vohwinkel, in Nr. 207 von 1853 das Falliment des Wirts und Handelsgärtners Peter Johann Elmpt, wohnhaft zu Vohwinkel, in Nr. 25 von 1855 das Falliment von Lutz Franzen in Vohwinkel, ebendann in Nr. 213 das des Hermann Wülfing.
Sogar die
Landwirtschaft kam damals nicht voran. Nach dem Täglichen Anzeiger Elberfelds wird 1837 am 12. September das Eigentum des verstorbenen Lohgerbers Ludwig Reiffen in der Grotenbeck öffentlich ausgeboten, ebenso später am 15. August 1849 — nach dem zweiten Hungerjahr 1847 (erstes 1817) — das Ackergut Nösenberg zum Zweck der Aufteilung. Am 13. März 1851 sollte das Ackergut Brucherhäuschen des Johann Peter Cleff mit dem zugehörigen Kothen Rottscheid parzelliert und verkauft werden. Teilungshalber wird am 5. Juli desselben Jahres das den Erben der Witwe Johann Bredtmann gehörige Gut Nathrath zum Ankauf angeboten. 1854, 23. Februar, lassen die Erben von Friedrich Wilhelm Holthausen die Güter auf der Tesche, an der Scheidung, zu Nathrath und im Osterholz Busch verkaufen, gleichwie am 3. März 1855 der Verkauf des früheren Wartenbergschen Gutes zum Mühlenpfad, in der Mutterrolle Stackenberg genannt, angezeigt wird und am 19. April desselben Jahres der des Wiedenerhäuschen, das den Eheleuten Stephan Schiffer gehörte.
Trotzdem dachte auch die Menschheit jener Zeiten an Vergnügen. Der Tägliche Anzeiger Elberfeld vom 4. Oktober 1857 bringt folgende Annonce: „Vohwinkeler Nußkirmes. Harmonie und Ball. Ergebenst ladet ein F. P. Lutz-Franzen.“ Im Jahre 1858 am 1. Oktober nochmals dieselbe Einladung zur Nußkirmes in Vohwinkel, sehr groß gedruckt! — Eine andere Ankündigung in der Zeitung vom 10. April 1859, also zum Beginn des Frühjahrs, lautet: ,,Vohwinkel. Tour de plaisir (Landpartien). Einem geschätzten und musikliebenden Publikum die ergebene Nachricht, daß ich in meinem oberen Saal ein Klavier zur gefälligen Benutzung aufgestellt habe, und können größere Gesellschaften den Saal auf Wunsch an gütigst vorher zu bestimmenden Tagen auch für sich allein in Gebrauch nehmen. Durch Verabreichung guter Getränke und Speisen suche ich mich zu empfehlen und bitte um fleißigen Zuspruch. F. P. Lutz-Franzen, Gastwirth und Restaurant".
Da greift eine höhere Gewalt ein, wie folgende Notiz vom 13. Oktober 1859 zeigt: Es wird nicht allein für die Gemeinde Sonnborn, sondern „für die ganze Bürgermeisterei Haan, die bisher bis 11 Uhr übliche
Polizeistunde von heute ab bis auf weiteres auf 9 Uhr abends festgestellt. Die Kgl. Gendamerie und Polizeibeamten sind angewiesen, auf diese durch den Stand der Cholera in Elberfeld und Umgegend gebotene Maßregel streng zu wachen. Nichtbeachtung durch die Wirte wird die Verweigerung der Prolongation ihrer Konzession am Jahresschluß oder nach Befinden sofortige Entziehung derselben herbeiführen. Haan, 10. Octobr. 1859. Der Bürgermeister Bilcken.“
Aller Wahrscheinlichkeit nach hatte die Cholera die Bevölkerung vermindert. Da war es für Gemeinden und, die es anging, schwer, eine
Verordnung betr. Zuzug vom 13. Mai 1857 aufrecht zu erhalten und durchzuführen: ,,Jede selbständige Person, welche nach der Vorschrift des Gesetzes (über Aufnahme neu anziehender Personen) vom 31. Dezember 1842 § 8 in den zur Sammtgemeinde gehörigen Spezialgemeinden Haan, Elscheid, Millrath, Gruiten, Obgruiten, Schoeller ihren Wohnsitz nehmen will, ist verpflichtet, für die Gewährung des Wohnsitzrechtes ein Einzugsgeld von 12 Thlr. (in der Gemeinde Sonnborn 15 Thlr.) an die Gemeindekasse zu entrichten, wovon die Niederlassung in der Gemeinde abhängig ist". § 4 des Gesetzes befreit davon Beamte, Geistliche, Lehrer, Militärpersonen.
Nachdem von 1860 ab eine Art Ruhe- und Erholungszeit eingetreten war, beginnt mit 1867, als am 1. September Vohwinkel der von der Bürgermeisterei Haan abgetrennten und selbständig gemachten Bürgermeisterei Sonnborn zugewiesen war, ein
allseitiger Fortschritt.
Als erste Neu-Unternehmung ersteht in Vohwinkel an dem Kommunalweg nach Haan (heute Baubüro Dickel, Königstraße 51) im Jahre 1868 die Ziegelei Uellenberg, die sich bis 1880 gehalten hat.
Die Cholera- und Pockenepidemie in Vohwinkel 1869 konnte den Aufstieg nicht mehr hemmen.
1870 etablierten sich hier die Eisenwarenhandlung F. u. A. Lange und die Fahrgerätefabrik C. Blumhardt in Simonshaus.
In demselben Jahre wurde auf dem Platz des 1868 abgebrannten Wülfingschen Gutshofes (heute Markt) ein in Rotziegel gehaltener stattlicher mehrstöckiger Neubau vornehmlich für Wohnzwecke aufgeführt, in dessen unteren Räumen Hermann Jansen ein Kolonialwarengeschäft einrichtete.
Auf der Tesche wurde 1875 die Maschinenfabrik und Eisengießerei Wilh. Steeger gegründet. Die mechanische Seidenweberei Gebhard & Co. , seit 1797 bestehend, verlegte in demselben Jahre ihre Arbeitsstätte nach Vohwinkel auf das Grundstück der in einem vorigen Absatz dieser Darstellung erwähnten Glasfabrik Lindner, Sturm & Co.
1878 tat sich die Bauhandlung Bernsau & Uellenberg auf. Dies Jahr begrüßte den ersten praktischen Arzt Dr. Fischel in Vohwinkel, während schon 1862 der erste Tierarzt sich hier niedergelassen hatte. Dem Bemühen des letzteren ist es wohl zu danken, daß 1878 ein Rindvieh-Versicherungsverein in Vohwinkel zustande kam. Gleich im nächsten Jahr, am 1. März, errichtete die Firma Kolk & Wagenmann zwischen Kaiserstraße und Staatsbahnhof ihre noch heute dort existierende Holzhandlung.
Da trat 1880 ein allgemein interessierendes Ereignis ein, die Wasserleitung wurde in Vohwinkel erbaut.
1883 wurde die Vohwinkeler Sparkasse eröffnet.
1883 ist das Gründungsjahr der hiesigen Lackfabrik Hermann Wülfing. Ein Jahr später wurde die erste Spedition Reimann & Stok eröffnet.
Auch im Vereinsleben war man rüstig vorwärts geschritten. Der älteste Verein hierorts ist der Landwehr- und Kriegerverein, gegründet am 3. Juli 1860. Ihm folgte viel später, im Jahre 1879, der Männerchor, 1880 der Turnverein Vohwinkel, dessen Jahndenkmal im Stationsgarten steht. 1885 wurde die Gesellschaft Erholung gestiftet. Und 1888 im März begann die hiesige Freiwillige Feuerwehr ihr Wirken. Der Grundstein der Schützengesellschaft Vohwinkel ist erst in den Augusttagen des Jahres 1904 gelegt worden. — — —
Somit war der Zeitpunkt gekommen, daß
Vohwinkel nun ein selbständiges Gemeinwesen werden konnte. Den äußeren Anstoß gab ein Antrag ohne Datum an den Bürgermeister Eschmann - Sonnborn, auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu setzen:
„Antrag der unterzeichneten 18 Gemeindeverordneten, bei hoher Kgl. Regierung um Verleihung der Städte-Ordnung für die Gemeinde Sonnborn vorstellig zu werden“, und der darauf zu Stande gekommene Gemeinderatsbeschluß vom 4. März 1 886, die Verleihung der Städteordnung tatsächlich zu beantragen.
Gegen diesen Beschluß reichte eine Gemeinderats-Minderheit in Gemeinschaft mit mehreren Vohwinkeler Eingesessenen am 7. März 1886 eine Petition bei der Regierung in Düsseldorf ein, in der sie einmal um Ablehnung des Antrages auf Verleihung der Städteordnung baten, zum andern den Antrag stellten, den Ort Vohwinkel und seine Umgebung als eine besondere Spezial-Gemeinde zu konstituieren und vielleicht den Rest der früheren Gemeinde Sonnborn mit Einschluß des Ortes gleichen Namens nach Elberfeld einzuverleiben. Dieser Antrag gründete sich darauf, daß der junge, kräftig emporblühende Ort Vohwinkel von dem Gemeinderat in Sonnborn, der in seiner Mehrheit aus Sonnborner Eingesessenen besteht, durchaus stiefmütterlich behandelt werde, so daß für Vohwinkel fast niemals, wenn dafür auch die gerechtesten Ansprüche vorlagen, etwas zu erreichen gewesen sei und in der Einrichtung einer eigenen Etats-Verwaltung für Vohwinkel das einzige Mittel zu erblicken sei, um letzteren Ort für die Folge fortgesetzter stiefmütterlicher Behandlung durch die Vertreter von Sonnborn zu entziehen. Der Vorwurf der Vohwinkeler gegen die Gemeindevertretung von Sonnborn ist allerdings von dem damaligen Bürgermeister in Sonnborn, Eschmann, in seinem der Kgl. Regierung in Düsseldorf erstatteten Bericht vom 14. Mai 1886 als unbegründet bezeichnet worden. Ebensogut ließe sich an der Hand des Gemeinderats-Protokollbuchs das Gegenteil beweisen.
Die Akten des Bürgermeisteramts Vohwinkel ergeben nichts über den unmittelbaren Fortgang der Angelegenheit. Aus einem in den Akten befindlichen Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung von Elberfeld vom 19. Oktober 1886 geht indes hervor, daß der Oberbürgermeister Jäger in Elberfeld seinerseits die Verhandlungen wegen Einverleibung eines Teiles der Gemeinde Sonnborn nach Elberfeld im Sinne der vorgedachten Petition aufgenommen und anscheinend direkt mit dem Landrat Röhrig in Vohwinkel und der Regierung in Düsseldorf weitergeführt hat. In diesem Beschluß wird erwähnt, daß die Regierung in Düsseldorf durch Verfügung vom 7. Oktober 1886 sich mit dem Einverleibungs-Projekt einverstanden und bereit erklärt hat, auf der Basis dieses Projekts weitere Verhandlungen zwischen den beiden Gemeinden oder der Vertretung des Kreises zu vermitteln.
Dem Elberfelder Begehren kam noch ein weiterer Umstand entgegen. Am 30. Oktober 1886 richteten die Inhaber der Fabrik von Henninghaus & Cie. einen Antrag an die Regierung in Düsseldorf, im Falle des Zustandekommens der Einverleibung das Gebiet ihrer Fabrik sowie die sogenannte Grotenbeck mit nach Elberfeld einzugemeinden.
Der Wunsch der Stadt Elberfeld ging dahin, nicht nur Sonnborn, Hammerstein, sondern auch das Gut Buchenhofen, also etwa das ganze Ueberschwemmungsgebiet der Wupper rechtsseitig, einzugemeinden. In der Sitzung vom 16. Dezember 1886 stimmte der Gemeinderat von Sonnborn mit 11 gegen 9 Stimmen der von der Stadt Elberfeld vorgeschlagenen Grenzfestsetzung zu. Die Minorität stimmte nur dann für Eingemeindung der Hammersteiner Fabrik und des Gutes Buchenhofen, wenn für den Steuerausfall eine angemessene Entschädigung an die neue Gemeinde gezahlt werde, prinzipiell halte diese Minorität die Wupper für die natürliche Grenze. In der Gemeinderatssitzung vom 17. März 1887 wurden sodann die speziellen Eingemeindungsbedingungen, wie der Gemeinderat von Sonnborn solche wünschte, vereinbart und mit allen gegen 6 Stimmen festgesetzt.
Eine nähere Definition der Grenzfestsetzung wurde im Gemeinderatsbeschluß vom 6. April 1887 getroffen. Nach dieser Festsetzung sollte allerdings die Fabrik der Firma Herminghaus & Cie. und das Gut Buchenhofen an Elberfeld fallen.
Gegen diesen Beschluß wendete sich eine Eingabe der Bürgerschaft der verbleibenden Restgemeinde vom 23. April 1887, unterschrieben H. Wülfing und weitere 345 Personen, an die Regierung in Düsseldorf. Die Petenten beantragten, die Wupper als Grenze im Südosten festzulegen und auch sonst noch verschiedene im Interesse der neuen Gemeinde liegende Aenderungen der beschlossenen Teilungsbedingungen.
Durch Beschluß vom 8. November 1887 stimmte der Kreistag des Kreises Mettmann der Einverleibung Sonnborns nach Elberfeld zu, unter der Bedingung, daß südlich der Provinzialstraße Vohwinkel-Elberfeld die Wupper die Grenze bilden solle. Auch im übrigen suchte der Kreistag für die Restgemeinde möglichst günstige Bedingungen herbeizuführen.
Nachdem nunmehr die beteiligten Gemeinden und der Kreis Mettmann der Aufteilung der Gemeinde Sonnborn zugestimmt hatten, wurde die Teilung durch den Allerh.
Erlaß vom 17. April 1888 zur Tatsache:
„Auf Ihren Bericht vom 1. April ds. Js. will ich genehmigen, daß die Grenze zwischen der Stadtgemeinde Elberfeld und der Landgemeinde Sonnborn fortan nördlich der Straße von Vohwinkel nach Elberfeld derjenigen Linie entsprechend gebildet wird, welche nach dem anbei zurückfolgenden Uebersichtsplan des Geometers Leydecker zu Elberfeld vom 29. März 1887 durch einen Streifen in grüner Farbe ersichtlich gemacht ist, dagegen südlich der gedachten Straße und bis zur Grenze der Gemeinde Cronenberg durch die Mitte des Wupperflusses.“
Charlottenburg, den 17. April 1888
gez. Wilhelm, Kronprinz.
gez. von Puttkammer.
An den Minister des Innern.
Die nunmehrige Landgemeinde Sonnborn erhielt den
Namen Vohwinkel durch folgenden Allerh. Erlaß:
„Auf Ihren Bericht vom 30. Oktober ds. Js. will ich hierdurch genehmigen, daß der Gemeinde Sonnborn im Kreise Mettmann, Regierungsbezirk Düsseldorf, der Name Vohwinkel beigelegt werde.“
Potsdam, den 4. November 1888
gez. Wilhelm R.
gez. Herrfurth.
An den Minister des Innern.
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Die neue Gemeinde trat am 1. Juli 1888 in das Leben, ohne daß eine Einigung hinsichtlich der Teilungsbedingungen bis dahin zu Stande gekommen war. Im wesentlichen bestand nur noch eine Differenz hinsichtlich der Höhe der von Vohwinkel geforderten und der von Elberfeld gebotenen Abfindung der neuen Gemeinde. Jene forderten 30000 Mk., diese boten 25000 Mk. An diese Entschädigungsforderung knüpfte demnächst Elberfeld neue Verhandlungen über Einverleibung des Gutes Buchenhofen nach Elberfeld. Die Verhandlungen führten zum Ziel. Durch Allerh. Erlaß vom 18. November 1889 wurde die Einverleibung von Buchenhofen nach Elberfeld genehmigt, und die neue Gemeinde erhielt als einmalige Abfindung für beide abgetretenen Gebiete einen Betrag von 36000 Mk. von der Stadt Elberfeld. Als Zeitpunkt der Einverleibung Buchenhofens nach Elberfeld wurde in der Folge der 1. April 1890 festgesetzt.
Die neue Landbürgermeisterei Vohwinkel zählte 3315 Einwohner auf einer Fläche von 1114,53 ha (ohne Buchenhofen). Bürgermeister Heinrich, bisher in Sonnborn, übernahm zunächst die Verwaltung Vohwinkels. Zwei Beigeordnete und 18 Gemeinderatsmitglieder wurden gewählt und in ihr Amt eingeführt. Außerdem gehörten dem ersten Gemeinderat auf Grund des § 46 G. O. an die Besitzer von Hammerstein, Aprath, Buchenhofen und Steinberg, sowie Rentner Emil Uellenberg.
Zum Bureau des Bürgermeisteramtes wurde das Erdgeschoß des dem Wilh. Hohstadt gehörigen Hauses Nr. 257 III (Kaiserstraße 40), 4 Zimmer umfassend, gewählt. Die Uebersiedlung des Bürgermeisteramtes von Sonnborn nach Vohwinkel fand am 1. August 1888 statt. Am gleichen Tage wurde das neu errichtete Postgebäude Königstraße 14, dem Bauunternehmer Gottf. Wiegand gehörig und vom Postfiskus für eine Reihe von Jahren angemietet, eingeweiht. Beide Ereignisse gaben der Einwohnerschaft der neuen Gemeinde Anlaß zu einem allgemeinen
Bürgerfest, das zum ersten Male die Bürgerschaft der Gemeinde Vohwinkel vereinte. In seiner Festrede betonte Bürgermeister Heinrich, daß dem jungen Gemeinwesen vor allem Einigkeit nottue, denn allein Einigkeit mache stark.
Der Verlauf des Festes legte Zeugnis ab von dem guten Willen zur Einigkeit, aber auch von dem festen Vertrauen in die Zukunft Vohwinkels.
Die Verwaltung der jungen Gemeinde stand nunmehr vor schweren Aufgaben; es fehlte der Gemeinde naturgemäß sozusagen an allem, was eine Entwickelung ermöglichte. An öffentlichen Einrichtungen waren außer der Wasserleitung und den Volksschulen erst die Anfänge eines Baufluchtlinienplanes vorhanden.
Das Personal der neuen Gemeindeverwaltung bestand aus folgenden Personen: 1. Bürgermeister Heinrich, 2. Gemeinde und Sparkassenrendant Breitfeld, 3. Pol.-Sergeant Adams, 4. Nachtwächter Jötten, 5. Drei Bureaugehilfen des Bürgermeisteramtes, ad 4 und 5 ohne Beamteneigenschaft.
Am 30. September 1888. ein Vierteljahr nach der Begründung der Gemeinde, legte Bürgermeister Heinrich sein Amt nieder, um sein Amt als neugewählter Bürgermeister in Wald bei Solingen, anzutreten. Er verabschiedete sich von dem versammelten Gemeinderat in der Sitzung vom 20. September 1888. Die kommissarische Verwaltung der Gemeinde wurde dem Kreissekretär Bammel aus Ruhrort übertragen, der die Geschäfte am 1. Oktober 1888 übernahm, bald darauf durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 29. November 1888 definitiv ernannt und am 10. Januar 1889 in sein Amt feierlich eingeführt wurde.