6. Vohwinkel, Sitz des Kreises Mettmann
und der staatlichen Behörden.
(Vergl. die Berichte des Kreisausschusses, das Amtsblatt der Regierung und Zeitungen.)
Das Großherzogtum Berg wurde unter Murat durch die Verwaltungsordnung vom 3. August 1806 in vier Provinzialkreise (ausschließlich Cleve) eingeteilt, mit Provinzialräten, unter denen Landrate und Steuerräte amtierten. Es erhielt am 14. November 1808 eine Organisation nach französischem Muster. Die vier Departements Rhein, Sieg, Ruhr und Ems wurden eingeteilt in Arrondissements mit Unterpräfekten. —
Der Kreis Mettmann gehörte zum Rheindepartement mit dem Hauptorte Düsseldorf und teils zum Düsseldorfer teils zum Elberfelder Arrondissement. Die Arrondissements waren in Kantone, diese in Mairien und Ortsbezirke eingeteilt. Die kirchliche Einteilung blieb unverändert, dagegen trat eine neue, meist durch die älteren Ortsgemeinden bestimmte Abgrenzung der Schulbezirke ein, wobei weniger die Grenzen der Pfarrei und Mairie, als der Maximaldurchmesser von 60 Minuten entscheidend waren. Am 11. Februar 1812 wurde auch die französische Gerichtsverfassung mit dem code eingeführt und dadurch Justiz und Verwaltung streng geschieden. Mettmann und Velbert wurden Kantonstädte, d. h. Sitze eines Friedensgerichts.
Die
Freiheitskriege brachten die weitere Entwicklung.
Nach der von der Königlichen Regierung am 24. April 1816 (Amtsblatt 1816 S. 13) bekanntgegebenen Kreiseinteilung wurde der Kreis Elberfeld aus den Kantonen Elberfeld (21975 Seelen) und Barmen (16739 Seelen) gebildet.
Der Kreis Mettmann sollte die Bürgermeistereien
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Velbert |
mit |
5205 |
Seelen |
} |
Kanton Velbert |
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Wülfrath |
" |
4807 |
" |
|
Hardenberg |
" |
4093 |
" |
|
Mettmann |
mit |
3922 |
Seelen |
} |
Kanton Mettmann |
|
Haan |
" |
3988 |
" |
|
Sonnborn |
mit |
6000 |
Seelen |
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(früher zum Kanton Elberfeld gehörig) |
umfassen. Die Gemeinde Sonnborn (mit Vohwinkel) wurde 1817 der Bürgermeisterei Haan zugeteilt; am l. September 1867 aber wieder abgetrennt und zu einer selbständigen Bürgermeisterei erhoben.
Bald darauf wurde, als der Landrat des Kreises Mettmann, von Ritz, sein Amt niederlegte, dieser Kreis mit 28085 Seelen durch Kabinettsorder vom 24. August und 28. September 1820 (Amtsblatt S. 414 und 468) zuerst dem damaligen Landrate des Elberfelder Kreises, Grafen von Seyssel, zur einstweiligen Verwaltung übertragen und sodann mit dem Kreise Elberfeld unter der Verwaltung des gedachten Landrats vereinigt.
Die Vereinigung der Kreise Elberfeld und Mettmann fand am 1. November 1820 statt. Schon 1815 war begonnen worden, das Wegenetz des Kreises Mettmann auszubauen. Man sagt, daß die damalige Anlegung der sog. Essen-Solinger Provinzialstraße, die durch den Kreis über Vohwinkel führte, noch auf Napoleon zurückzuführen sei. 1832 ist die Chaussee Sonnborn-Vohwinkel erbaut worden. Es sei gestattet; gleich hier auf den am 10 Oktober 1852 vollendeten Ausbau der kommunalen Chaussee Hilden-Haan-Vohwinkel hinzuweisen. Hierzu findet sich im Täglichen Anzeiger zu Elberfeld vom 10. Oktober dess. Jahres folgende interessante Notiz: Mittelst Allerhöchster Kabinetts-Order vom 15. Juni 1849 ist nach dem Ausbau der kommunalen Chaussee von Hilden und Haan nach Vohwinkel den Gemeinden Hilden und Haan behufs der künftigen Unterhaltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den um die Hälfte erhöhten Sätzen des für die Staatschausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeldtarifs verliehen worden. Nachdem nunmehr der Ausbau dieser Straße vollendet ist, wird auf derselben ab 15. Oktober d. J. der Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 mit allen Strafbestimmungen eingeführt und das Weggeld zwischen Hilden und Haan bei Nr. 27 für 3/4 Meilen und zwischen Haan und Vohwinkel bei Nr. 108 für 1 1/2 Meilen erhoben. Düsseldorf, 1. Oktober 1825. Kgl. Abt. des Innern. Elberfeld. Der Landrat gez. von Diest. — Von gleichen Wegsperrungen an andern Stellen des Kreises erfahren wir 1859 ebenda, als unter dem 19. März angekündigt wird, daß das Wiedenerhäuschen, an dem zwei Barrieren errichtet sind, und in dem bis dahin Gast- und Schankwirtschaft betrieben wurde, nebst Zubehörungen zu verpachten ist. —
Einige
statistische Angaben aus der letzten Zeit des Bestehens des Landkreises Elberfeld bringt der Tägliche Anzeiger vom 9. Januar 1856 — über die Bevölkerung, sie betrug in der Gemeinde Haan 9469, — über die Gast- und Schankwirtschaften, es waren 1850 in Haan 92 vorhanden, 1855 nur noch 71. — über die Tanzlustbarkeiten, es gelten für die Jahre 1850 und 1855 die folgenden zwei Zahlen: Haan 158 — 59. Dessenungeachtet, so heißt es da weiter, ist die Zahl der Schankwirtschaften sowohl als der Tanzlustbarkeiten namentlich in einzelnen Bürgermeistereien noch immer zu hoch, und ich ersuche daher die Herren Bürgermeister der Landgemeinden auf Einschränkungen in beiden Beziehungen ferner mit hinwirken zu wollen. Elberfeld, den 2. Januar 1856. Der Kgl. Landrat, gez. von Diest.
Durch Kabinetts Ordre vom 21. September 1860 wurde genehmigt, daß
- die Städte Elberfeld und Barmen aus dem Kreisverbande Elberfeld ausscheiden und daß jede von ihnen fortan einen besonderen Stadtkreis unter der Verwaltung des für beide gemeinschaftlich als Landrat zu bestellenden Polizeidirektors von Elberfeld bilde,
- der nach Ausscheidung der beiden Städte Elberfeld und Barmen verbleibende Teil des seitherigen Kreises Elberfeld als Kreis Mettmann mit der Kreisstadt Mettmann konstituiert werde.
Mit der Verwaltung des Kreises Mettmann wurde der Regierungsassessor Freiherr von der Goltz aus Mayen vom 1. Juni 1861 ab betraut. Er stand als Landrat an der Spitze des Kreises bis 1872. Seine Nachfolger waren Landrat von Tiedemann von 1872 bis 1876, von Bonin von 1876 bis 1877, von Estorff von 1877 bis 1884, Röhrig von 1884 bis 1891, Scherenberg von 1891 bis 1904 und von 1904 ab Landrat Dr. zur Rieden bis 1929.
Im Jahre 1877 wurde der Sitz des Kreises von Mettmann nach Vohwinkel verlegt. Zu diesem Zweck errichtete die Regierung in Vohwinkel ein neues Verwaltungsgebäude. Es wurde noch im Jahre 1877 fertiggestellt und im folgenden Jahre, am 28. April 1878, bezogen. Im Regierungsblatt vom Jahrgang 1878 Seite 135 erließ die Regierung folgende Verfügung:
Nachdem durch Allerhöchste Kabinetts-Ordre vom 17. Juli 1876 die Verlegung des Sitzes des Landratsamtes des Kreises Mettmann nach Vohwinkel genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Fertigstellung des Kreisverwaltungsgebäudes die Uebersiedelung des gedachten Landratsamtes nach Vohwinkel am 1. Mai stattfinden wird, und daß daher alle Korrespondenzstücke für diese Behörde von diesem Tage ab nach Vohwinkel zu richten sind.
Am 1. Juni 1888 erfolgte die Eingemeindung des Ortes Sonnborn mit einem Flächeninhalt von rund 248 ha und 3145 Einwohnern in den Stadtbezirk Elberfeld. Die bestehende Landbürgermeisterei Sonnborn wurde damit aufgehoben und für den bisher zu dieser Bürgermeisterei gehörigen Ort
Vohwinkel eine selbständige Landbürgermeisterei eingerichtet. Die Abtrennung des Gutes Buchenhofen von der Gemeinde Vohwinkel und seine Zulegung zu dem Stadtkreise Elberfeld erfolgte am 1. April 1890.
Am l. April 1894 wurden die zur Landbürgermeisterei Haan gehörigen Gemeinden Gruiten, Millrath und Schöller zu einem selbstständigen Landbürgermeistereiverbande Gruiten vereinigt. Zu demselben Zeitpunkte wurden die Gemeinden Haan und Vohwinkel gegeneinander neu abgegrenzt, wobei Vohwinkel kleinere Gebietsteile von Haan mit einem Flächeninhalt von etwa 132 ha und 340 Einwohnern zugewiesen wurden.
Der Kreis hatte am 1. April 1888 71 755 Einwohner. Am Ende des Jahres 1913 stellte sich die Bevölkerungsziffer auf 122 741; sie ist also im Verlauf von 25 Jahren um 50 986 gestiegen. Im Jahre 1929 zählte man 133 660 Einwohner.
Hiermit ist die Geschichte des Kreises Mettmann nicht abgeschlossen. In den Schicksalszusammenhang des Kreises mit seiner Kreisstadt Vohwinkel kehren wir noch einmal in dem Abschnitt 12 (bei „Eingemeindungspläne“) zurück.
Als erste der staatlichen Behörden trat in Vohwinkel auf am 8. Mai 1887 der Kreistierarzt Wessendorf, dem 1895 Kreistierarzt Otte, 1901 Dralle, 1904 Gebhardt folgten. Seit 1. März 1909 ist Kreistierarzt Dr. Albert hier tätig.
Am 1. Juni 1890 wurde das Kgl. Katasteramt nach Vohwinkel verlegt. Leiter desselben war Katasterkontrolleur Kraemer, ab 1. April 1914 ist es Katasterkontrolleur Dierks, ab 1. Dezember 1927 Katasterdirektor Hübener.
Die Kgl. Kreiskasse ließ sich in Vohwinkel am 1. April 1895 nieder. Ihre Vorsteher waren Rechnungsrat Krüger, ab 1909 Rechnungsrat Schwartze. Nach dessen Pensionierung wanderte die Kreiskasse am 1. April 1921 nach Elberfeld zurück, um wieder mit der dortigen Kreiskasse vereinigt zu werden.
Der erste Kgl. Kreisarzt in Vohwinkel war Dr. Roeber, nach ihm kam 1920 Medizinalrat Dr. Lemhöfer, ab 1. April 1929 Medizinalrat Dr. Scheu, ab 7. August 1929 Medizinalrat Dr. Wex - Düsselborf.
Die staatliche Schulaufsicht mit dem Amtssitz in Vohwinkel übernahm am 15. April 1904 der Kgl. Kreisschulinspektor Loewer, am 1. Januar 1913 der Kgl. Kreisschulinspektor Premer. Seit 1. Juli 1916 amtiert hier Schulrat Ziegler.
Das Gewerbeaufsichtsamt wurde hierorts am 1. April 1906 errichtet unter bem Vorstand Dr. Gabebusch. Im Jahre 1914 folgte Gewerbeinspektor Duhms, am 1. September 1921 Gewerberat Derback und im Mai 1928 Gewerbeassessor Balk.
Am 1. September 1907 ist das Zollamt Vohwinkel eröffnet worden. Leiter desselben war damals Oberzollkontrolleur Killmeyer, seit dem 1. September 1913 Zollinspektor Schmitz.
Der erste Kgl. Notar hierselbst ist Notar Symons gewesen, danach Notar Kost und ab 1. Juni 1925 Notar Faller.
Am 12. August 1920 wurde in Vohwinkel das Finanzamt für den Kreis Mettmann errichtet in Ausführung des Reichseinkommensteuer-Gesetzes vom 29. März 1920. Der Leiter desselben war Regierungsrat Kauffmann, seit 1. Juli 1922 ist es Oberregierungsrat Dr. Kanus.
Ueber Polizei und Reichsarbeitsamt siehe Abschnitt 14.
Die Kreisverwaltung des Kreises Mettmann selbst hat, um auch dies abschließend herzusetzen, seitdem der Sitz des Kreises hergelegt ist, in Vohwinkel eingerichtet am 10. März 1892 das Gewerbegericht und am 1. Januar 1923 das Kaufmannsgericht, am 1. April 1896 das Nahrungsmittel-Untersuchungsamt für die Kreise Mettmann (und Solingen, bis 1. Oktober 1925), 1906 die Rechtsauskunftstelle in Vohwinkel, Velbert und Neviges, hat 1910 den ersten Kreiskommunalarzt (Dr. Neumann) angestellt, dem am 1. August 1920 Dr. Höfling folgte. In demselben Jahre wurde ein zweiter Kreiskommunalarzt angestellt, Dr. Peperhowe in Velbert. Am 1. Oktober 1912 traten hier und in Velbert die ersten zwei Kreisfürsorgerinnen ein, deren es seit 1920 elf gibt neben den beiden Stadtfürsorgerinnen in Vohwinkel und Velbert. Es handelt sich bei den Kreiskommunalärzten und Kreisfürsorgerinnen namentlich um die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit und um die Tuberkulosenfürsorge sowie um die Schulgesundheitspflege. Letzterer dienen ebenfalls die seit 1913 bestehenden Schulzahnkliniken, von denen nun jede Stadt im Kreise eine besitzt. Auf diesem Gebiet war zuerst Kreiszahnarzt Schnitzer tätig, den seit 1. November 1914 Zahnarzt Dr. Fend ersetzt, zu dem am 20. April 1926 bis 1929 der zweite Schulzahnarzt Dr. Burcke hinzugetreten war. Zwei Hilfsschwestern sind diesen Herren beigegeben. Zur Vervollständigung werden noch die Bauberatungsstelle des Kreises (vor 1912) mit der 1914 angegliederten Bauberatungsstelle der Friedhofskunst, die Kreisfürsorge für die Erhaltung der Naturdenkmäler (besonders seit 1920), die Landwirtschaftliche Schule (siehe Abschnitt 7 Bildungsanstalten), die Kreiswanderbücherei (seit 1911) und Kreislichtbildzentrale (seit 1919) erwähnt. Alle die genannten Kreiseinrichtungen gehen von der Kreisstadt Vohwinkel aus.
Das Ende des Kreises Mettmann mit seiner Kreisstadt Vohwinkel kam am 10. Juli 1929, als der Preußische Landtag beschloß, die Bürgermeistereien Vohwinkel und Cronenberg mit der Groß-Wupperstadt zu vereinigen. Wenn selbst bei dieser Abtrennung und bei der Abgabe noch weiterer Kreisstücke aus den Randgebieten der Bürgermeistereien Haan, Gruiten, Neviges der Restkreis Mettmann noch lebend fähig blieb, so lautete dennoch der weitere Beschluß des Landtags dahin, den Restkreis Mettmann zusammenzulegen mit dem Restkreis von Düsseldorf-Land zum großen rechtsrheinischen Nordkreis. Düsseldorf-Land hat an die Stadt Düsseldorf vornehmlich Benrath, Kaiserswerth und Lohausen verloren. So werden früher und später Landrat und die anderen Staatsbehörden Vohwinkel verlassen, um an dem neuen Kreissitz, der sicherlich vorerst Düsseldorf-Stadt sein wird, pflichtgemäß weiterzuarbeiten für Kreis, Provinz und Vaterland. Geschehen am 1. bezw. 17. August 1929.